Türk. Kassationshof - Urteil vom 27.10.1995 (E.1995/10281, K 1995/1167) - DRsp Nr. 1997/1571
Türk. Kassationshof, Urteil vom 27.10.1995 - Aktenzeichen E.1995/10281, K 1995/1167
DRsp Nr. 1997/1571
Ein deutsches Scheidungsurteil kann in der Türkei auch dann für vollstreckbar erklärt werden, wenn es auf einer falschen Auslegung türkischen Rechts beruht, es sei denn, die falsche Auslegung türkischen Rechts verstößt offensichtlich gegen den (türkischen) ordre public.