Überleitung von Unterhaltsansprüchen aufgrund der Zurechnung fiktiver Einkünfte
OLG Hamm, Urteil vom 03.07.1996 - Aktenzeichen 6 UF 551/95
DRsp Nr. 1997/560
Überleitung von Unterhaltsansprüchen aufgrund der Zurechnung fiktiver Einkünfte
1. Unterhaltsansprüche (hier: Ansprüche eines minderjährigen Kindes) gehen nicht nach § 91BSHG über, wenn der Verpflichtete nur bei Zurechnung fiktiver Einkünfte unterhaltsrechtlich leistungsfähig wäre.2. Die Unterhaltsansprüche könne daher weiterhin von dem berechtigten Kind geltend gemacht werden.