1. Der Antragsgegnerin zu 3 wird zur Verteidigung der angefochtenen Zwischenentscheidung ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt H. beigeordnet.
2. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen die Zwischenentscheidung des Amtsgerichts - Familiengerichts - Schönebeck vom 04. August 2011 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert beträgt EUR 2.000.
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