Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit im Berufungsverfahren
BGH, Beschluß vom 28.01.2004 - Aktenzeichen VIII ZB 66/03
DRsp Nr. 2004/5903
Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit im Berufungsverfahren
»Im Berufungsverfahren ist regelmäßig der im Verfahren vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebene inländische bzw. ausländische Gerichtsstand einer Partei zugrunde zu legen und einer Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht grundsätzlich entzogen.«