1. Die Beschwerde des ... vom 13.08.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree - Familiengericht - vom 17.07.2021 wird zurückgewiesen.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtlich entstandene Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Beschwerde betrifft die Frage, ob bei einer Kindschaftssache - hier: Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge - für den Rechtsanwalt eine fiktive Terminsgebühr im Sinne von VV- RVG Nr.
In dem vorliegenden Verfahren betreffend die alleinige elterliche Sorge der Mutter hat das Amtsgericht am 21.12.2020 eine Sachentscheidung zu Gunsten der prozesskostenhilfeberechtigten Antragstellerin getroffen und ihr die alleinige elterliche Sorge bezüglich der gemeinsamen Kinder übertragen. Der Vater hatte zuvor schriftlich dem Sorgeantrag zugestimmt. Im Einvernehmen mit den Verfahrensbeteiligten hat das Amtsgericht die sorgerechtliche Entscheidung ohne Durchführung eines Termins getroffen.
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