1. Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Brandenburg vom 18. Februar 2022 -
Der Mutter wird die Entscheidung über die Durchführung einer Erstimpfung gegen COVID-19 für ihren Sohn L... D..., geboren am ... 2015, übertragen.
2. Die Gerichtskosten in beiden Instanzen tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin jeweils zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Antragstellerin und Antragsgegner sind die getrennt lebenden, gemeinsam sorgeberechtigten Eltern des am ... 2015 geborenen Kindes L... D.... L... lebt bei seiner Mutter und verbringt jedes zweite Wochenende bei seinem Vater. Die Mutter ist gegen COVID-19 geimpft, der Vater nicht.
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