Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt vom 6. Juni 2014 abgeändert.
Der Antragstellerin wird die Entscheidung über die Beantragung einer Änderung des Nachnamens von A... S... in A... L... übertragen.
Die Gerichtskosten des Verfahrens beider Instanzen tragen die Eltern jeweils zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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