Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Oranienburg vom 19. Mai 2022 - Az.
Unter Abweisung des gegenläufigen (Hilfs-)Antrages des Antragsgegners wird der Antragstellerin allein die Entscheidungsbefugnis zur Geltendmachung von Kindesunterhalt für das am ... 2011 geborene Kind P... R... übertragen.
Es bleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz.
Die Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren tragen die Kindeseltern jeweils hälftig; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 4.000 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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