Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 9. April 2010 (
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
I. Die Kindeseltern haben 1995 geheiratet, nachdem sie zuvor bereits zwei Jahre zusammengelebt haben. Am .... Januar 2004 wurden die Zwillinge S... und D... H... geboren. Im Mai 2009 haben sich die Kindeseltern getrennt; das Verfahren auf Scheidung ihrer Ehe ist beim Amtsgericht Cottbus anhängig.
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