OLG Brandenburg - Beschluss vom 21.07.2010
9 WF 41/10
Normen:
BGB § 1666;
Vorinstanzen:
AG Oranienburg, vom 18.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 39 F 85/10

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater

OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.07.2010 - Aktenzeichen 9 WF 41/10

DRsp Nr. 2010/15783

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater

Kann die Kindesmutter den Wunsch eines Kindes, im Haushalt des Vaters zu leben, nicht akzeptieren, so entspricht es dem Wohl des Kindes, ihr die gemeinsame Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zu entziehen und auf den Vater allein zu übertragen.

1. Der Kindesmutter wird zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens auf ihren Antrag vom 7. Juni 2010 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ..., ..., bewilligt.

2. Dem Kindesvater wird im Hinblick auf seinen Verfahrenskostenhilfeantrag vom 24. März 2010 aufgegeben, Nachweise über den Stand seines Giro- und Bausparkontos sowie seine Gehaltsabrechnungen ab Februar 2010 vorzulegen und darzutun, welche Beträge von der Insolvenz nicht erfasst sind.

3. Das als Beschwerde zu wertende Rechtsmittel der Kindesmutter vom 4. Januar 2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 18. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Kindesmutter auferlegt.

Der Beschwerdewert wird auf 1.500,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1666;

Gründe: