OLG Köln - Beschluss vom 04.11.2015
10 UF 123/15
Normen:
BGB § 1671 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Aachen, vom 26.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 225 F 112/15

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter allein

OLG Köln, Beschluss vom 04.11.2015 - Aktenzeichen 10 UF 123/15

DRsp Nr. 2016/16236

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter allein

1. Können die die elterliche Sorge gemeinsam ausübenden Eltern eines Kindes sich nicht hinsichtlich des zukünftigen Aufenthalts Orts des Kindes einigen, so entspricht es schon aus Gründen der Kontinuität dem Wohl des Kindes, das Aufenthaltsbestimmungsrecht der das Kind betreuenden Mutter allein zu übertragen. 2. Diese allein am Kindeswohl zu orientierende Entscheidung wird auch nicht dadurch gehindert, dass die Mutter beabsichtigt, gegen den Willen des Vaters mit dem Kind nach Griechenland auszuwandern. Insbesondere steht die zukünftige Erschwerung des Umgangsrechts des Vaters einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter allein mit der Konsequenz der Auswanderung nicht von vornherein entgegen.

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 26.06.2015- 225 F 112/15 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.

Normenkette:

BGB § 1671 Abs. 1;

Gründe

I.