I. Auf die Beschwerde des Vaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Potsdam vom 12.04.2017 - 44a
Dem Vater wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Minderjährigen M... H..., geb. am ...08.2012, zur alleinigen Ausübung übertragen
II. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Eltern je zur Hälfte; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,- € festgesetzt.
IV. Die Beschleunigungsrüge des Vaters ist begründet.
I.
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