OLG Brandenburg - Beschluss vom 12.02.2015
9 UF 20/14
Normen:
BGB § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
AG Bad Liebenwerda, vom 16.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 21 F 91/12

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für vier minderjährige Kinder auf die Kindesmutter allein

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2015 - Aktenzeichen 9 UF 20/14

DRsp Nr. 2015/7931

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für vier minderjährige Kinder auf die Kindesmutter allein

Gibt es hinsichtlich der einzelnen Abwägungskriterien wie Erziehungseignung und Bindungstoleranz der Eltern, Bindungen der Kinder und des Förderungsprinzips, so entspricht es bei stärker hervortretenden Einschränkungen der Bindungstoleranz auf Seiten des Vaters dem Kindeswohl, der Stabilität und Kontinuität der gewohnten Lebensbedingungen der Kinder am bisherigen Wohnort den Vorrang zu geben und das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Mutter allein zu übertragen.

Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 16. Dezember 2013 (Erlassdatum 19. Dezember 2013) - Az. 21 F 91/12 - wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kindeseltern je zur Hälfte; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2;

Gründe:

I.