OLG Stuttgart - Urteil vom 16.11.2010
1 U 124/09
Normen:
BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Ellwangen, vom 21.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 28/09

Umfang der ärztlichen Aufklärung über Risiken und mögliche Komplikationen bei operativer Entfernung der Schilddrüse; Aufklärung der Eltern bei Behandlung eines minderjährigen Kindes

OLG Stuttgart, Urteil vom 16.11.2010 - Aktenzeichen 1 U 124/09

DRsp Nr. 2011/10091

Umfang der ärztlichen Aufklärung über Risiken und mögliche Komplikationen bei operativer Entfernung der Schilddrüse; Aufklärung der Eltern bei Behandlung eines minderjährigen Kindes

1. Vor operativer Entfernung der Schilddrüse muss über die nicht sehr häufige Möglichkeit einer lebenslangen Kalziumeinnahme, nicht aber über die nur bei nicht korrekter Einstellung damit verbundenen Folgerisiken aufgeklärt werden. 2. Dass nur die Mutter eines minderjährigen Kindes an dem Aufklärungsgespräch teilgenommen hat, ist jedenfalls dann unschädlich, wenn der Vater die Mutter zumindest konkludent ermächtigt hatte, in die Operation einzuwilligen, indem er erklärte, der Ehefrau die Entscheidungen rund um die Operation überlassen zu haben, weil er berufsbedingt keine Zeit gehabt habe.

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen vom 21. August 2009 - 5 O 28/09 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Streitwert des Berufungsverfahrens: 25.000 EUR

Normenkette: