Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 28. September 2020 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
I.
Der Betroffene wendet sich gegen die durch Zeitablauf erledigte Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine Zwangsmedikation.
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