Der angefochtene Beschluss wird wie folgt abgeändert:
1.Ab dem 1. Dezember 2015 wird die Kürzung der laufenden Versorgung des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (VSRN: ...) in Höhe von 555,52 Euro ausgesetzt.
2. II. III. IV.
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