I. Der Beklagte hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt, um sich gegen die Klage zu verteidigen, mit der die Klägerin, seine getrennt lebende Ehefrau, Kindesunterhalt für den gemeinsamen, am ... 2005 geborenen Sohn ... geltend macht. Das Kind lebt im Haushalt der Klägerin. Die Klägerin bezieht Leistungen nach dem
Der am ... 1978 geborene Beklagte hat keinen Beruf erlernt; er spricht schlecht Deutsch. Derzeit arbeitet er bei der Firma M. für ein monatliches Nettoeinkommen von ca. 506 Euro. Daneben erhält er ergänzende Leistungen nach dem SGB II.
Die Klägerin forderte den Beklagten im Februar 2006 zur Zahlung von Kindesunterhalt ab März 2006 auf.
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