OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 17.02.2010
5 UF 45/09
Normen:
BGB § 1570 Abs. 1 S. 2; BGB § 1570 Abs. 1 S. 3; BGB § 1570 Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Gießen, vom 11.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 24 F 907/08

Umfang der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils gegenüber dem Unterhaltspflichtigen

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.02.2010 - Aktenzeichen 5 UF 45/09

DRsp Nr. 2010/19935

Umfang der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils gegenüber dem Unterhaltspflichtigen

Die vom BGH (FamRZ 2009, 770; FamRZ 2009, 1124) bei Betreuung von Kindern nach vollendetem 3. Lebensjahr geforderte Obliegenheit zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, die deutlich über eine halbschichtige Tätigkeit hinausgeht, kann zur Benachteiligung solcher Kinder führen, die als Folge der Trennung der Eltern einer besonderen Zuwendung bedürfen.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 1570 Abs. 1 S. 2; BGB § 1570 Abs. 1 S. 3; BGB § 1570 Abs. 2;

Gründe:

(gemäß § 540 Abs. 1 S. 1 und 2 ZPO)