OLG Brandenburg - Beschluss vom 31.08.2010
9 WF 242/09
Normen:
BGB § 1573; BGB § 1578 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
AG Bad Liebenwerda, vom 09.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 22 F 124/09

Umfang der Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten

OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.08.2010 - Aktenzeichen 9 WF 242/09

DRsp Nr. 2010/16646

Umfang der Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten

1. Dem unterhaltsberechtigten Ehegatten kann nur dann wegen unzureichender Erwerbsbemühungen ein fiktives Einkommen aus einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit zugerechnet werden, wenn objektiv feststeht, dass er bei ausreichender Arbeitsplatzsuche eine entsprechende Arbeitsstelle gefunden hätte. 2. Jedenfalls drängt es sich nicht auf, dass eine Verkäuferin ohne Weiteres einen Arbeitsplatz mit einer 40-Stunden-Woche hätte finden können, wenn sie sich nur genügend bemüht hätte.

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 9. Juli 2009 - Az. 22 F 124/09 - abgeändert und der Klägerin ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ... auch bewilligt, soweit sie für die Zeit von der Rechtskraft der Scheidung am 22. Oktober 2008 bis zum 30. November 2010 nachehelichen Unterhalt begehrt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

BGB § 1573; BGB § 1578 Abs. 1 S. 1;

Gründe: