Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Senftenberg vom 3. Juli 2013 abgeändert:
Die Urkunde des Landkreises E... vom 22. März 2005, Urkunden-Reg.-Nr. ..., wird dahin abgeändert, dass der Antragsteller verpflichtet ist, an den Antragsgegner ab 1. Dezember 2011 monatlich im Voraus Kindesunterhalt in Höhe des jeweiligen Mindestunterhalts der jeweils zutreffenden Altersstufe
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