OLG Brandenburg - Beschluss vom 11.02.2015
9 UF 132/14
Normen:
BGB § 1601; BGB § 1603 Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Oranienburg, - Vorinstanzaktenzeichen 36 F 7/13

Umfang der Erwerbsobliegenheit eines gegenüber minderjährigen Kindern zum Unterhalt VerpflichtetenVoraussetzungen der Zurechnung fiktiver Mieteinnahmen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.02.2015 - Aktenzeichen 9 UF 132/14

DRsp Nr. 2015/11290

Umfang der Erwerbsobliegenheit eines gegenüber minderjährigen Kindern zum Unterhalt Verpflichteten Voraussetzungen der Zurechnung fiktiver Mieteinnahmen

1. Erwerbsobliegenheitsverstoß und Zurechnung eines fiktiven Einkommens als Bäcker in Vollzeit. 2. Zur Zurechnung fiktiver Mieteinnahmen.

1. Ein gelernter Bäcker, der über mehr als zehn Jahre .... in seinem Ausbildungsberuf verfügt, ist unterhaltsrechtlich gehalten, in den erlernten Beruf zurück zu kehren, wenn nicht ersichtlich ist, dass eine in früheren Jahren aufgetretene Knieverletzung noch vorliegt. 2. Der Unterhaltsverpflichtete muss sich (fiktive) Mieteinnahmen zurechnen lassen, wenn er die Beendigung eines Mietverhältnisses dadurch verschuldet hat, dass er eine notwendige Reparatur der Heizungsanlage nicht hat vornehmen lassen.

Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens wird zurückgewiesen.

Dem Antragsgegner wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ... in V... bewilligt.

Normenkette:

BGB § 1601; BGB § 1603 Abs. 2;

Gründe: