OLG Koblenz - Beschluss vom 09.07.2007
13 UF 299/07
Normen:
BGB § 1603 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 173
Vorinstanzen:
AG Koblenz, vom 17.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 19 F 410/06

Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern

OLG Koblenz, Beschluss vom 09.07.2007 - Aktenzeichen 13 UF 299/07

DRsp Nr. 2008/23707

Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern

Zwar trifft den Unterhaltsschuldner im Rahmen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern grundsätzlich auch die Verpflichtung zu einem Wechsel des Arbeitsplatzes oder zur Aufnahme einer Nebentätigkeit. Dies gilt jedoch nicht ausnahmslos und insbesondere dann nicht, wenn die ohnehin gesundheitlich beeinträchtigte Kindesmutter vollschichtig in ihrem erlernten Beruf arbeitet und nicht dargelegt ist, dass sie in einem anderen Beruf ein höheres Einkommen erzielen könnte.

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 2 ;

Gründe:

Der Kläger ist der minderjährige Sohn der Beklagten aus deren Ehe mit dem Kindesvater.

Aus der Ehe sind zwei weitere, zwischenzeitlich volljährige Kinder, T..., geboren am ...10.1986, und M..., geboren am ...5.1988, hervorgegangen, die sich in Ausbildung befinden. M... lebt bei der Beklagten.