Der Kläger ist der minderjährige Sohn der Beklagten aus deren Ehe mit dem Kindesvater.
Aus der Ehe sind zwei weitere, zwischenzeitlich volljährige Kinder, T..., geboren am ...10.1986, und M..., geboren am ...5.1988, hervorgegangen, die sich in Ausbildung befinden. M... lebt bei der Beklagten.
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