Die Kläger verlangen vom Beklagten Schadensersatz in Höhe von 108.382,35 DM aus einer Pflichtverletzung, welche sie ihm als ihrem früheren Pfleger im Zusammenhang mit einer Schenkung zu Last legen.
Die am 20. Januar 1974 bzw. 20. Dezember 1975 geborenen Kläger sind die Enkel der am 20. Februar 1996 verstorbenen Ruth O.. Dieser stand ein Nießbrauch an einem Drittel des Kommanditanteils ihres verstorbenen Ehemanns an der KG O. & Co (im folgenden: KG) zu. 1983 trat Ruth O. mit notariellem Schenkungsvertrag an die Kläger jeweils 25 % dieses Nießbrauchs ab. Der Aufgabenkreis des Beklagten, der bereits zuvor zum Vermögenspfleger der damals minderjährigen Kläger bestellt worden war, wurde auf diese Schenkung erweitert.
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