1. Die Sache wird unter Aufhebung des Vorlagebeschlusses der Rechtspflegerin beim Amtsgericht Tuttlingen - Familiengericht - vom 8. 2. 2011 (
z u r ü c k v e r w i e s e n .
2. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
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