KG - Beschluss vom 23.04.2015
19 WF 114/14
Normen:
FamFG § 95; ZPO § 888;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Pankow-Weißensee, vom 27.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 28 F 10164/13

Umfang der Verpflichtung zur Auskunfterteilung durch Übermittlung abgegebener Einkommensteuererklärungen

KG, Beschluss vom 23.04.2015 - Aktenzeichen 19 WF 114/14

DRsp Nr. 2015/20052

Umfang der Verpflichtung zur Auskunfterteilung durch Übermittlung "abgegebener" Einkommensteuererklärungen

Die Pflicht, über das Einkommen u.a. durch Übermittlung der "abgegebenen" Einkommensteuererklärungen Auskunft zu erteilen, umfasst nicht die Verpflichtung, noch nicht abgegebene Steuererklärungen abzugeben.

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 27.05.2014 wird auf seine Kosten nach einem Gebührenwert von 2.000 EUR zurückgewiesen.

Normenkette:

FamFG § 95; ZPO § 888;

Gründe:

I.

In dem vorliegenden Unterhaltsverfahren hat das Amtsgericht Pankow/Weißensee den Antragsgegner durch Anerkenntnisteilbeschluss vom 31.01.2014 dazu verpflichtet, dem Antragsteller über sein Einkommen in den Jahren 2010 bis 2012 Auskunft zu erteilen und die Auskunft zu belegen. Zu den Einzelheiten der Verpflichtung wird auf die Entscheidungsformel des Beschlusses vom 31.01.2014 Bezug genommen.