Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 27.05.2014 wird auf seine Kosten nach einem Gebührenwert von 2.000 EUR zurückgewiesen.
I.
In dem vorliegenden Unterhaltsverfahren hat das Amtsgericht Pankow/Weißensee den Antragsgegner durch Anerkenntnisteilbeschluss vom 31.01.2014 dazu verpflichtet, dem Antragsteller über sein Einkommen in den Jahren 2010 bis 2012 Auskunft zu erteilen und die Auskunft zu belegen. Zu den Einzelheiten der Verpflichtung wird auf die Entscheidungsformel des Beschlusses vom 31.01.2014 Bezug genommen.
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