Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den am 27. Juni 2014 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Eisleben wird auf ihre Kosten verworfen.
Der Beschwerdewert beträgt bis EUR 100.
I.
Der Antragsteller fordert von der Antragsgegnerin Belege, um einen Anspruch auf Zugewinnausgleich ermitteln zu können.
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