1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Karlsruhe-Durlach vom 20.02.2009 - 2 F 110/08 - aufgehoben und die Klage abgewiesen.
2. Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Kläger.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5. Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird festgesetzt auf 5.339,00 €.
I. Die Parteien streiten um die Abänderung eines Titels über Kindesunterhalt.
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