Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kleve vom 28. Mai 2013 wird ihr ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin S.-D. bewilligt, soweit sie vom Antragsgegner ab 5/2013 monatlichen Unterhalt von 280,-- € begehrt.
II.Ihr weitergehendes Verfahrenskostenhilfegesuch wird zurückgewiesen.
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist nur im Umfang der bewilligten Verfahrenskostenhilfe begründet, im Übrigen unbegründet.
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