Überläßt die Mutter ihrer Tochter und deren Verlobten kostenlos eine Wohnung und geht das Verlöbnis dann in die Brüche, so umfaßt der Schadensersatz nach § 1298BGB nicht den Ausgleich des Nutzungswertes der überlassenen Wohnung, da es sich nicht um Aufwendungen handelt, die "in Erwartung einer Ehe" gemacht werden.