OLG München - Beschluss vom 10.10.2003
30 UF 285/03
Normen:
BGB § 1603 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 485

Umfang des Selbstbehalts bei Zusammenleben des Unterhaltsverpflichteten mit einem neuen Lebenspartner

OLG München, Beschluss vom 10.10.2003 - Aktenzeichen 30 UF 285/03

DRsp Nr. 2004/19826

Umfang des Selbstbehalts bei Zusammenleben des Unterhaltsverpflichteten mit einem neuen Lebenspartner

Lebt der Unterhaltsverpflichtete mit einem neuen Lebenspartner zusammen, so ist der Selbstbehalt um etwa 25% abzusenken.

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 485