OLG Koblenz - Beschluss vom 21.05.2003
13 UF 230/02
Normen:
BGB § 1684 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 288

Umgang gegen den Willen eines Kindes

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.05.2003 - Aktenzeichen 13 UF 230/02

DRsp Nr. 2004/19811

Umgang gegen den Willen eines Kindes

Ein gegen den Willen eines knapp 9-jährigen Kindes erzwungener Umgang gefährdet dessen Wohl.

Normenkette:

BGB § 1684 Abs. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 288