OLG Karlsruhe - Beschluss vom 09.07.2007
19 Wx 33/06
Normen:
VBVG § 4 Abs. 1 Nr. 2 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FGPrax 2008, 107
FamRZ 2007, 2008
OLGReport-Karlsruhe 2007, 978
Vorinstanzen:
LG Konstanz, vom 22.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 12 T 75/06

Ungleichbehandlung von selbständigem Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer durch pauschalierte Vergütung des § 4 VBVG?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.07.2007 - Aktenzeichen 19 Wx 33/06

DRsp Nr. 2007/15212

Ungleichbehandlung von selbständigem Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer durch pauschalierte Vergütung des § 4 VBVG?

»Gegen die pauschalierte Regelung der Vergütung in § 4 VBGV bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.«

Normenkette:

VBVG § 4 Abs. 1 Nr. 2 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Beschwerdeführer, der als selbständiger Berufsbetreuer zur Betreuung des H. J. eingesetzt ist, begehrt mit seiner vom Landgericht zugelassenen sofortigen Beschwerde die Festsetzung einer höheren Vergütung.

Er macht geltend, die vom Amtsgericht mit Beschluss vom 16.02.2006 auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Nr. 2 VBVG festgesetzte Vergütung, sei um 3,19 EUR je Stunde zu erhöhen. Eine Abrechnung nach der vom Gesetz vorgesehenen Bruttopauschale benachteilige ihn gegenüber einem Vereinsbetreuer ohne sachlichen Grund.

Deshalb sei die angewandte Vergütungsvorschrift verfassungswidrig.