OLG Brandenburg - Beschluss vom 26.10.2020
9 UF 178/20
Normen:
BGB § 1601; BGB § 1591; BGB § 328;
Fundstellen:
NJW 2021, 1889
Vorinstanzen:
AG Bernau, - Vorinstanzaktenzeichen 6 F 609/18

Unterhaltsanspruch eines in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft durch heterologe Insemination gezeugten Kindes gegen die Partnerin seiner Mutter

OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.10.2020 - Aktenzeichen 9 UF 178/20

DRsp Nr. 2021/7864

Unterhaltsanspruch eines in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft durch heterologe Insemination gezeugten Kindes gegen die Partnerin seiner Mutter

1. Ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch eines innerhalb einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft durch heterologe Insemination gezeugten Kindes gegenüber der Partnerin der Mutter besteht nicht, solange diese das Kind noch nicht adoptiert hat. 2. Jedoch besteht ein vertraglicher Unterhaltsanspruch gem. § 328 Abs. 1 BGB (Vertrag zugunsten Dritter), wenn die Mutter des Kindes und die Partnerin eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben.

1. Der Antrag der Antragstellerin vom 28. September 2020 auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Verteidigung im Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

2. Der Antrag der Antragsgegnerin vom 09. Oktober 2020 auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

3. Der Senat beabsichtigt die schriftliche Zurückweisung der Beschwerde gem. § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG und gibt insoweit Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer Frist von zwei Wochen.

Normenkette:

BGB § 1601; BGB § 1591; BGB § 328;

Gründe:

A. Verfahrenskostenhilfe der Antragstellerin

Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ist zurückzuweisen, da sie keine Erklärung über ihre eigene Hilfebedürftigkeit eingereicht hat, §§ 113 Abs. 1 FamFG, 115, Abs. , Abs. .