I. Die Klägerin ist die eheliche Tochter des Beklagten aus dessen Ehe mit der verstorbenen ... Vormund der Klägerin ist gemäß Beschluß des Amtsgerichts Gliwice vom 30.11.1984 die Großmutter, ..., bei der die Klägerin in Polen lebt. Für die Klägerin bezieht die Großmutter eine Familienrente in Höhe von monatlich 1.231.300 ZL brutto bzw. 1.057.100 ZL netto.
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