Die Parteien waren miteinander verheiratet und sind durch das angefochtene Urteil geschieden worden. Dieses Urteil ist hinsichtlich des Scheidungsausspruchs rechtskräftig seit dem 11.09.1993.
Die Parteien haben seit September 1990 getrennt gelebt. Aus ihrer Ehe sind die Kinder ... geboren am 30.11.1988, und ... geboren am 28.03.1991, hervorgegangen.
Die Antragstellerin hat das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn ... den sie auch betreut und versorgt. Sie war während der Ehe nicht berufstätig und geht auch jetzt keiner Erwerbstätigkeit nach.
Der Antragsgegner hat das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn ... der auch bei ihm lebt und von ihm versorgt wird. Der Antragsgegner ist Facharbeiter im Baugewerbe.
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