Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 20. Zivilsenats - Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 30. Januar 2013 wird auf Kosten der Antraggegnerin zurückgewiesen.
Beschwerdewert: bis 5.000 €
I.
Die Beteiligten streiten über die Aussetzung einer durch den Versorgungsausgleich bedingten Kürzung der Rente des Antragstellers.
Auf den am 12. Januar 2010 zugestellten Antrag hatte das Familiengericht die am 18. Mai 1979 geschlossene Ehe des Antragstellers (im Folgenden: Ehemann) und der Beteiligten (im Folgenden: Ehefrau) rechtskräftig geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt.
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