OLG Hamm - Urteil vom 28.02.1996
5 UF 43/95
Normen:
BGB § 1579 Nr. 2, 4 ;
Fundstellen:
FPR 1997, 232 (LS)
FamRZ 1996, 1079

Unterhaltsbemessung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft der unterhaltsberechtigten Ehefrau; Kürzung des Unterhaltsanspruchs wegen unrichtiger Angaben

OLG Hamm, Urteil vom 28.02.1996 - Aktenzeichen 5 UF 43/95

DRsp Nr. 1997/582

Unterhaltsbemessung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft der unterhaltsberechtigten Ehefrau; Kürzung des Unterhaltsanspruchs wegen unrichtiger Angaben

1. Hält sich der neue erwerbstätige Lebensgefährte der nicht erwerbstätigen unterhaltsberechtigten Ehefrau dreimal die Woche und an den Wochenenden bei ihr auf, übernachtet er dort regelmäßig und hat er auch einen Wohnungsschlüssel, so ist davon auszugehen, daß hier innerhalb der Lebensgemeinschaft die übliche Arbeitsteilung stattfindet, daß die Unterhaltsberechtigte demnach Versorgungsleistungen für ihren Freund erbringt (hier: Anrechnung von monatlich 500 DM).2. Hat die Unterhaltsberechtigte falsche Angaben über ihr Verhältnis zu ihrem Freund gemacht, um die Anrechnung von Versorgungsleistungen zu vermeiden, so erfüllt dies die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1579 Nr. 2, 4 BGB und führt unter der Berücksichtigung der Belange des Kindes zu einer vorübergehenden Kürzung des Unterhaltsanspruchs.

Normenkette:

BGB § 1579 Nr. 2, 4 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen

Entscheidungsgründe: