OLG Koblenz - Beschluß vom 30.01.2003
9 WF 25/03
Normen:
BGB § 1577 Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2003, 190
Vorinstanzen:
AG Trier, vom 18.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 20 F 94/02

Unterhaltsberechnung bei Betreuung der Kinder durch den Unterhaltsverpflichteten

OLG Koblenz, Beschluß vom 30.01.2003 - Aktenzeichen 9 WF 25/03

DRsp Nr. 2004/5073

Unterhaltsberechnung bei Betreuung der Kinder durch den Unterhaltsverpflichteten

Das Einkommen des unterhaltsverpflichteten Ehegatten, der minderjährige Kinder betreut und gleichwohl einer vollschichtigen Berufstätigkeit nachgeht, ist lediglich um einen sog. "Betreuungsbonus" zu kürzen, nicht aber lediglich zur Hälfte zu berücksichtigen.

Normenkette:

BGB § 1577 Abs. 2 ;

Gründe:

Die zulässige Beschwerde der Klägerin ist teilweise gerechtfertigt. Ihrem Klagebegehren kommt eine weitergehende Erfolgsaussicht zu, als vom Familiengericht angenommen.