OLG Düsseldorf - Beschluss vom 03.09.2007
II-7 UF 87/07
Normen:
BGB § 1572 Nr. 1 ; BGB § 1573 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 895
FuR 2008, 411
OLGReport-Düsseldorf 2008, 113

Unterhaltsrecht: Berechnung des Wohnvorteils

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.09.2007 - Aktenzeichen II-7 UF 87/07

DRsp Nr. 2008/10493

Unterhaltsrecht: Berechnung des Wohnvorteils

»Bei der Berechnung des Wohnvorteils sind verbrauchsunabhängige Nebenkosten nicht abzugsfähig.«

Normenkette:

BGB § 1572 Nr. 1 ; BGB § 1573 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

1) Einkommen des Antragsgegners

Der Antragsgegner bezieht bereits seit geraumer Zeit eine Rente, welche sich aktuell auf monatlich 1.506,98 EUR beläuft (Bl. 61 GA). Die nachgewiesene Krankenzusatzversicherung (Bl. 12 PKH) von derzeit 45,80 EUR monatlich (Bl. 57,67 GA) ist in Abzug zu bringen.

Der Antragsgegner erhält - was allerdings von beiden Parteien nicht vorgetragen ist - im Hinblick auf seine frühere Tätigkeit als ... ein ebenfalls seinem Einkommen zuzurechnendes jährliches Deputat von 305,50 EUR (Bl. 6 PKH) = monatlich 25,46 EUR.

Weiterhin ist dem Antragsgegner ein Wohnvorteil hinzuzurechnen; dies wird im Ansatz von den Parteien auch nicht angezweifelt. Der Antragsgegner bewertet aber den Vorteil niedriger als vom Ansatz geschätzt und macht zudem höhere Belastungen geltend.