OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 21.03.2007
6 WF 28/07
Normen:
BGB § 138 ;
Vorinstanzen:
AG Michelstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 42 F 617/06

Unwirksamkeit der Freistellungsvereinbarung der Eltern eines nichtehelichen Kindes hinsichtlich des Kindesunterhalts

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 21.03.2007 - Aktenzeichen 6 WF 28/07

DRsp Nr. 2007/12624

Unwirksamkeit der Freistellungsvereinbarung der Eltern eines nichtehelichen Kindes hinsichtlich des Kindesunterhalts

»Eine Freistellungsvereinbarung der Eltern eines nichtehelichen Kindes hinsichtlich des Kindesunterhalts ist unwirksam, wenn der den anderen Elternteil freistellende betreuende Elternteil nicht in der Lage ist, den eigenen Unterhalt und den Unterhalt des Kindes zu decken (BVerfG FamRZ 2001, 343).«

Normenkette:

BGB § 138 ;

Entscheidungsgründe:

Die gemäß §§ 567, 127 Abs. 2 ZPO statthafte und zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet.

Die beabsichtigte Klage auf Zahlung von Unterhaltsbeträgen und Freistellung des Antragstellers von jeglichen Ansprüchen auf Zahlung von weiterem Kindesunterhalt für den gemeinsame Sohn der Parteien, X. Y., geboren am XXX, durch die Antragsgegnerin ist ohne hinreichende Erfolgsaussicht.

Die zwischen den Parteien am 17.01. und 19.01.2003 getroffene schriftliche Vereinbarung, nach der die Antragsgegnerin auf sämtliche eigene Unterhaltsansprüche gegenüber dem Antragsteller für die Zukunft verzichtet und ihn überdies "von jeglichen Ansprüchen auf Zahlung von Kindesunterhalt für das erwartete Kind" freigestellt hat, ist auch bei summarischer Prüfung im Prozesskostenhilfeverfahren erkennbar unwirksam.