OLG Saarbrücken - Urteil vom 22.02.2000
4 U 468/99
Normen:
AGBG § 9 § 1 § 1 Abs. 1 S. 1 § 1 Abs. 2 § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 ; BGB § 648 Abs. 1 § 648 § 648 a § 648 a Abs. l, Abs. 2 ; ZPO § 543 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2000, 251
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 94/99

Unwirksamkeit des formularmäßigen Verzichts des Bauunternehmers auf den Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek

OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.02.2000 - Aktenzeichen 4 U 468/99

DRsp Nr. 2000/9343

Unwirksamkeit des formularmäßigen Verzichts des Bauunternehmers auf den Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek

»Auch nach der Einführung des § 648a BGB ist ein formularmäßiger Verzicht des Bauunternehmers auf den Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek aus § 648 BGB gemäß § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 unwirksam AGBG (im Anschluss an OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 658).«

Normenkette:

AGBG § 9 § 1 § 1 Abs. 1 S. 1 § 1 Abs. 2 § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 ; BGB § 648 Abs. 1 § 648 § 648 a § 648 a Abs. l, Abs. 2 ; ZPO § 543 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung der Beklagten ist nur in geringem Umfang begründet. Die Klägerin hat als Unternehmerin eines Bauwerks gemäß § 648 Abs. 1 BGB Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek am Baugrundstück der Beklagten zur Sicherung einer Vergütungsforderung aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Bauvertrag (Bl. 7 - 12 d. A.) in Höhe von 18.000 DM.

1. Dieser Anspruch ist entgegen der Auffassung der Beklagten nicht durch § 12 des Bauvertrags ausgeschlossen. Der formularmäßige Verzicht auf den Anspruch aus § 648 BGB ist gemäß § 9 AGBG unwirksam.