Die zulässige Berufung der Beklagten ist nur in geringem Umfang begründet. Die Klägerin hat als Unternehmerin eines Bauwerks gemäß § 648 Abs. 1 BGB Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek am Baugrundstück der Beklagten zur Sicherung einer Vergütungsforderung aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Bauvertrag (Bl. 7 - 12 d. A.) in Höhe von 18.000 DM.
1. Dieser Anspruch ist entgegen der Auffassung der Beklagten nicht durch § 12 des Bauvertrags ausgeschlossen. Der formularmäßige Verzicht auf den Anspruch aus § 648 BGB ist gemäß §
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