OLG Saarbrücken - Beschluss vom 12.03.2010
6 UF 128/09
Normen:
BGB § 1684;
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken, vom 22.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 39 F 279/09

Unzulässigkeit einer Teilentscheidung über begleiteten Umgang der Eltern mit ihren Kindern

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.03.2010 - Aktenzeichen 6 UF 128/09

DRsp Nr. 2010/12216

Unzulässigkeit einer Teilentscheidung über begleiteten Umgang der Eltern mit ihren Kindern

Ordnet das Gericht begleitenden Umgang an, so muss es den Umgang so präzise und erschöpfend regeln, dass er erforderlichenfalls auch zwangsweise vollzogen werden kann. Das Gericht darf sich daher nicht die spätere Konkretisierung seines Beschlusses hinsichtlich der Bestimmung der Umgangstermine und -örtlichkeit vorbehalten. Ansonsten liegt eine unzulässige Teilentscheidung vor.

1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken vom 22. Oktober 2009 - 39 F 279/09 UG - samt des ihm zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Familiengericht zurückverwiesen.

2. Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben.

3. Der Beschwerdewert wird auf 3.000 EUR festgesetzt.

4. Für das Beschwerdeverfahren werden der Antragsgegnerin mit Wirkung vom 19. Januar 2010 ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin L., [Ort], und den Antragstellern mit Wirkung vom 14. Dezember 2009 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B. H. S., [Ort], bewilligt. Die Antragsteller haben ab April 2010 monatliche Raten von 200 EUR zu den Verfahrenskosten beizutragen.