Die sofortige die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 11.11.2013 wird verworfen.
2.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Verfahrenswert wird auf 500 € festgesetzt.
Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 11.11.2013, mit welchem ihr Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes zurückgewiesen wurde.
Die Beschwerde ist unzulässig, da sie nicht fristgerecht eingereicht wurde.
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