BGH - Urteil vom 26.01.1987
II ZR 50/86
Normen:
BGB § 607, § 705 ;
Fundstellen:
FamRZ 1987, 676

Vereinbarung eines Gesellschaftsverhältnisses zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

BGH, Urteil vom 26.01.1987 - Aktenzeichen II ZR 50/86

DRsp Nr. 1997/4991

Vereinbarung eines Gesellschaftsverhältnisses zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Ob zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Gesellschaftsverhältnis oder ein partiarisches Darlehensverhältnis vereinbart worden ist, wenn nur ein Partner ein Hausgrundstück erwirbt und der andere Partner sich an der Finanzierung beteiligt, hängt entscheidend davon, ob die Parteien sich durch Vertrag zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes verbunden haben und die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen ihnen ein gesellschaftsrechtliches Element in sich tragen, oder ob sie ohne jeden gemeinsamen Zweck lediglich ihre eigenen Interessen verfolgen und ihre Beziehungen ausschließlich durch die Verschiedenheit ihrer jeweiligen eigenen Interessen bestimmt werden.

Normenkette:

BGB § 607, § 705 ;

Tatbestand: