Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den am 26.04.2010 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht (Rechtspfleger) – Wesel wird zurückgewiesen.
Der Kindesvater trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Wert für das Beschwerdeverfahren: 3.000 €.
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