1. Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin/Beschwerdeführer wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Dessau-Rosslau vom 12. April 2013, Az.: 3 F 768/12 S, abgeändert und der Verfahrenswert auf insgesamt 30.600,-- Euro festgesetzt.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Eine Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung findet nicht statt.
I.
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