Der Beschluss des Amtsgerichts Burg vom 15. Juni 2015 -
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg wird aufgehoben und die Sache wird an das Oberlandesgericht Naumburg zurückverwiesen.
Das Land Sachsen-Anhalt hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 25.000 € (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt.
I.
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Zurückweisung ihres Antrags auf Rückübertragung der elterlichen Sorge für ihre beiden Kinder.
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