FG Berlin, vom 14.09.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 4142/99
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung einer einkommensteuerlichen Freistellung der erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten alleinerziehender Elternteile um eine zumutbare Belastung
BVerfG, Beschluß vom 16.03.2005 - Aktenzeichen 2 BvL 7/00
DRsp Nr. 2005/8251
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung einer einkommensteuerlichen Freistellung der erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten alleinerziehender Elternteile um eine zumutbare Belastung
»Das Gebot horizontaler Steuergleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1GG und das aus Art. 6 Abs. 1GG folgende Verbot der Benachteiligung von Eltern gegenüber Kinderlosen verbieten es, die einkommensteuerliche Freistellung der erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten alleinerziehender Elternteile um eine zumutbare Belastung (§ 33 Abs. 3EStG) zu kürzen.«
A. Das Verfahren betrifft die Frage, ob § 33c Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz EStG in den ab 1. Januar 1997 bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Fassungen verfassungswidrig und daher nichtig ist, soweit dort bestimmt wird, dass Kinderbetreuungskosten nur insoweit berücksichtigt werden, als sie die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3EStG übersteigen.
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