I. Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Elterngeld.
Der Beklagte lehnte den Antrag der Klägerin auf Elterngeld für ihre am 12.9.2006 geborene Tochter Stella Kim ab (Bescheid vom 10.5.2007; Widerspruchsbescheid vom 6.6.2007). Nach § 27 Abs 1 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz [BEEG]) gelte für vor dem 1.1.2007 geborene Kinder grundsätzlich weiterhin das
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