BSG - Urteil vom 23.01.2008
B 10 EG 3/07 R
Normen:
BEEG § 27 Abs. 1 ; BErzGG § 24 Abs. 4 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1 ;

Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung zur Ablösung des Erziehungsgeldes durch das Elterngeld

BSG, Urteil vom 23.01.2008 - Aktenzeichen B 10 EG 3/07 R

DRsp Nr. 2008/15813

Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung zur Ablösung des Erziehungsgeldes durch das Elterngeld

Die Stichtagsregelung des § 27 Abs 1 BErzGG verstößt nicht gegen die Verfassung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BEEG § 27 Abs. 1 ; BErzGG § 24 Abs. 4 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Elterngeld.

Der Beklagte lehnte den Antrag der Klägerin auf Elterngeld für ihre am 12.9.2006 geborene Tochter Stella Kim ab (Bescheid vom 10.5.2007; Widerspruchsbescheid vom 6.6.2007). Nach § 27 Abs 1 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz [BEEG]) gelte für vor dem 1.1.2007 geborene Kinder grundsätzlich weiterhin das Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG); Anspruch auf Elterngeld bestehe in diesen Fällen nicht.